Eines der Ziele der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden sowie Anlagen für Heizung,
Lüftung und Klimatisierung zu erhöhen und transparent zu machen.
Diese Verordnung, § 12 der EnEV, sieht seit 2014 zum ersten Mal vor, die Inspektionen dieser Klimaanlagen auf tatsächliche
Durchführung kontrollieren zu lassen.
Betroffen sind hiervon Klima- und Teilklimaanlagen mit einer Nennkälteleistung von mehr als 12 kW.
Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile durchzuführen.
Somit sind Anlagen die vor 2004 installiert wurden seit 2014 nachweislich zu kontrollieren.
Für die Durchführung der erforderlichen Inspektion haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner.
Wir sind bestrebt, dass die Prüfung für unsere Kunden nicht nur als notwendiges Übel in den Büchern erfasst wird sondern,
dass sich der Einsatz letztendlich für Sie lohnt.
Daher betrachten wir auch die heizungstechnischen Aspekte.
Als Ergebnis der Inspektion erhalten Sie ein Gesamtkonzept zur energetischen Optimierung.