„Ein Energieaudit ist ein wichtiger Schritt für eine Organisation von welcher Größe oder welchem Typ auch immer, die ihre Energieeffizienz verbessern, den Energieverbrauch verringern und dadurch Vorteile für die Umwelt erreichen möchte.“
(Einleitung zur Norm DIN EN 16247)
Dieses Audit bewertet den Istzustand des Energieverbrauchs.
Bei der Durchführung dieses Audits werden von uns Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz identifiziert und mit einer detaillierten Rentabilitätsbetrachtung bewertet.
Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) schreibt für Unternehmen, die nach der KMU-Richtlinie als Großunternehmen gelten, die Durchführung eines Energieaudit nach DIN EN 16247-1 vor.
Das Energieaudit ist verpflichtend und muss mindestens alle 4 Jahre wiederholt werden. Ausgenommen sind Unternehmen, die ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingerichtet haben.
Siehe auch den Gesetzestext.
Ingo Rudolphi ist von der BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugelassener Berater nach § 7 Abs. 3 i.V.m. § 8b EDL-G.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, kontakt(at)effizienz-ir.de